| Was ist im Schadensfall bei
der
Pferdehaftpflicht-Versicherung
zu beachten ? |
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Jeder Versicherungsfall ist
unverzüglich (spätestens innerhalb einer Woche)
dem Versicherer schriftlich anzuzeigen.
Sie sind verpflichtet alles zur Abwendung und
Minderung des Schadens zu unternehmen.
Die Umstände die zu dem Schaden geführt haben
sind ausführlich und wahrheitsgemäß mitzuteilen.
Ohne Rücksprache mit dem Versicherer sind Sie
sind nicht berechtigt einen Schadensersatzanspruch ganz oder
teilweise anzuerkennen oder Zahlungen zu leisten.
Gegen Mahnbescheide oder Verfügungen von
Verwaltungsbehörden auf Schadensersatz ist ohne Rücksprache mit
dem Versicherer fristgerecht Widerspruch zu erheben. |
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Kommt es zu einem Prozess über den Haftpflichtanspruch, so ist
die Prozessführung dem Haftpflichtversicherer zu überlassen.
Tipp:
Im Schadensfalle sollten Sie sich umgehend mit
Ihrem Versicherungsvermittler/ -Vertreter in Verbindung setzen.
Er ist Ihnen in der Regel bei der gesamten
Schadensabwicklung behilflich.
Sollten Sie Ihren Vertrag bei einem
Direktversicherer abgeschlossen haben, der über keinen Außendienst
verfügt, so wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige
Verwaltungsstelle
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