Was
umfasst die Pferdehaftpflicht-Versicherung ?
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Die Pferdehaftpflicht-Versicherung stellt den
Versicherungsnehmer von Schadensersatzansprüchen frei.
(der Geschädigte hat keinen Direktanspruch an den Versicherer).
Der Versicherer leistet bei Schadensereignissen
die den Tod, eine Verletzung oder eine sonstige
Gesundheitsschädigung von Menschen (Personenschaden) oder Tieren
zur Folge hat.
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Des Weiteren
leistet der Versicherer auch bei Schadensereignissen die die
Beschädigung oder Vernichtung von Sachen (Sachschaden) zur Folge
hat, sowie bei Vermögensschäden die nicht die Folge eines
Personen- oder Sachschadens sind.
Hierzu übernimmt Sie folgende Aufgaben:
- Die Prüfung der Haftungsfrage (ob und in
welcher Höhe Verpflichtung zum Schadenersatz besteht).
- Die Wiedergutmachung des Schadens bei
berechtigten Ansprüchen.
- Die Abwehr unberechtigter oder zu hoher
Schadenersatzforderungen, wozu auch die Führung und
Kostenübernahme eines Prozesses gehört.
Die
Pferdehaftpflicht-Versicherung bietet üblicherweise weltweiten
Ver-sicherungsschutz, für Auslandsaufenthalte meist nur bis zu
einem Jahr.
Je Schadensfall leistet der
Versicherer generell Schadensersatz bis zur maximalen Höhe der
Versicherungssumme, bei mehreren Schäden während des
Versicherungsjahres in der Regel jedoch nicht mehr als das
Doppelte der beantragten Deckungssumme. |
Tipp:
Die gesamte Invaliditätsleistung
wird erst bei 100 % Invalidität erbracht. ( Ausnahme
Progressions-Tarife )
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