Die
Pferdehaftpflicht ist die Versicherung aus der Haltung und
Beaufsichtigung von Pferden. Da auch Pferde einen beträchtlichen
Schaden anrichten können, für die grundsätzlich der Halter
verantwortlich ist, sollte jeder Pferdehalter eine solche
Versicherung besitzen.
Im Gegensatz zur
Privathaftpflicht geht man bei der Pferdehaftpflicht
Versicherungen hier nicht von einem Verschulden aus, sondern der
Pferdehalter haftet auch ohne eigenen Einfluss für das Verhalten
seines Pferdes.
Die wichtigste Bestimmung über die
Schadenersatzpflicht regelt § 833 Satz1 des Bürgerlichen
Gesetzbuches (BGB):
Wird durch ein Tier ein
Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen
verletzt oder ein Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das
Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden
Schaden zu ersetzen.
Die Haftung ist der Höhe
nach im allgemeinen nicht begrenzt.
Es muß grundsätzlich der
tatsächliche Schaden ersetzt werden !